Vor 1920 war die Landwirtschaft in Mecklenburg mehr oder weniger dominiert von der Gutswirtschaft. In sehr vielen Dörfern gab es einen Gutsbetrieb, einige Landarbeiterhäuser und einige Handwerksbetriebe, wie z.B. Schmieden. Der Gutshof bewirtschaftete das Ackerland, die Landarbeiter hatten ein Deputat, kleinere Flächen, die sie selbstständig beackern durften.
Nach der Kapitulation Deutschlands wurde der östliche Teil von der sowjetischen Armee besetzt. Diese setzte im September 1945 die Enteignung aller landwirtschaftlichen Betriebe über 100 ha sowie der Betriebe ehemaliger Nazis durch. Die enteigneten Ländereien wurden an Landarbeiter und Flüchtlinge aus den ehemals deutschen Gebieten verteilt, die jetzt Polen oder der Sowjetunion zugeschlagen wurden. Etwa 140.000 neue Landwirtschaftsbetriebe von ca. 8 ha Größe wurden eingerichtet. Das war mit großen Schwierigkeiten verbunden, denn oft hatten die ‚Neubauern‘ weder landwirtschaftliches Gerät noch Zugtiere und Nutzvieh. Selbst die Gebäude fehlten meistens. So musste sehr viel improvisiert werden. Es entstanden zwar ‚Maschinenausleihstationen‘ (MAS), später ‚Maschinen- und Traktorenstationen‘, doch das konnte nicht verhindern, dass eine Zweiklassenlandwirtschaft entstand: auf der einen Seite die Neubauern, die wie beschrieben mit vielen Unwägbarkeiten kämpften, auf der anderen Seite die Altbauern, die auf gewachsene Strukturen zurückgreifen konnten, mit Gerät und Vieh ausgestattet waren und zudem noch auf jahrzehntelange Erfahrungen auf ihrer Scholle zurückgreifen konnten.
Die Politik steuerte mit höheren Steuern und Gebühren und höheren Lieferquoten gegen. Letztendlich mündete aber die Bodenreform in der Zwangskollektivierung und die umfassende Gründung von ‚Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften‘ (LPG).